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Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ist ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher*innen umfassend und transparent über die Zusammensetzung, Herkunft und Eigenschaften von Lebensmitteln informiert werden, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können. In der Europäischen Union ist die Kennzeichnungspflicht in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) geregelt, die seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich gilt.

Zusätzliche Anforderungen

Bei speziellen Lebensmitteln gelten zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften. Beispielsweise müssen bei Bio-Produkten das EU-Bio-Siegel sowie die Kontrollnummer der Zertifizierungsstelle angegeben sein. Produkte mit bestimmten gesundheitlichen oder nährwertbezogenen Angaben (z. B. „zuckerfrei“ oder „reich an Vitamin C“) unterliegen der Health-Claims-Verordnung und dürfen nur dann beworben werden, wenn die Angaben wissenschaftlich belegt sind.

Bedeutung der Kennzeichnungspflicht

Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht wird von Kontrollbehörden überprüft. Sie stärkt das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln und trägt dazu bei, Irreführung oder Täuschung zu verhindern. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und Rückrufaktionen.

In einer zunehmend globalisierten Lebensmittelproduktion ist die Kennzeichnung ein unverzichtbares Instrument, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

Unsere Liste zur Ansicht (jpg) oder Download (pdf)

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Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln

Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ist ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherschutzes. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher*innen umfassend und transparent über die Zusammensetzung, Herkunft und Eigenschaften von Lebensmitteln informiert werden, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können. In der Europäischen Union ist die Kennzeichnungspflicht in der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) geregelt, die seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich gilt.

Zusätzliche Anforderungen

Bei speziellen Lebensmitteln gelten zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften. Beispielsweise müssen bei Bio-Produkten das EU-Bio-Siegel sowie die Kontrollnummer der Zertifizierungsstelle angegeben sein. Produkte mit bestimmten gesundheitlichen oder nährwertbezogenen Angaben (z. B. „zuckerfrei“ oder „reich an Vitamin C“) unterliegen der Health-Claims-Verordnung und dürfen nur dann beworben werden, wenn die Angaben wissenschaftlich belegt sind.

Bedeutung der Kennzeichnungspflicht

Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht wird von Kontrollbehörden überprüft. Sie stärkt das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln und trägt dazu bei, Irreführung oder Täuschung zu verhindern. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und Rückrufaktionen.

In einer zunehmend globalisierten Lebensmittelproduktion ist die Kennzeichnung ein unverzichtbares Instrument, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.

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